Impressum

Verantwortlich:

TW Shuttle-Service e.K.
Werner Thürrigl
Ahornweg 54
86415 Mering

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 8233-744 9500
E-Mail: info@tw-shuttleservice.com

 

 

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Registernummer: HRA 18983

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

[DE265764502]

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


 Dienstleister/in TW Shuttle-Service e.K., Ahornweg 54, 86415 Ort Mering, Telefon 08233-7449500, E-Mail info@tw-shuttleservice.com,                     Steuernummer 102/280/80530
 
 
§ 1 Geltungsbereich
 
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma ( TW Shuttle-Service e.K. ) – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
 
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
 
 
§ 2 Vertragsgegenstand
 
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Beförderungsleistung gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.
 
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
 
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
 
 
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
 
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Die Buchung hat über das Buchungsformular auf der Website oder  fernmündlich zu erfolgen.


3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. 

 

3.3 Der Auftraggeber hat die Annahme des Auftrags durch den Dienstleister unverzüglich auf Fehler zu überprüfen und den Dienstleister darauf

hinzuweisen.
 
 
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
 
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
 
4.2 Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Kündigung des Vertrags bis 24 h vor Fahrtbeginn : keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers.

Kündigung des Vertrags innerhalb 24 h vor Fahrtbeginn : der Auftraggeber hat 50% des vereinbarten Fahrpreises zu bezahlen.

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Dienstleister.
 
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Ebenso kann der Dienstleister ohne Ersatz des vereinbarten Fahrpreises, Personen die den ordnungsgemäßen-, sicheren Ablauf der Beförderung gefährden

die Beförderungsleistung verweigern.

 

§ 5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
 
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Beförderungsleistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
 
5.2 Der Dienstleister wird dem Auftraggeber spätestens 24 h vor Abholung Hinfahrt den genauen Zeitpunkt der Abholung mitteilen.

Bei Sammeltransfer wird die Abholzeit ausschließlich vom Dienstleister festgelegt.

Bei Einzelfahrt kann die Abholzeit vom Auftraggeber festgelegt werden, wobei der Dienstleister keine Haftung für Verspätungen übernimmt.

Der Auftraggeber hat sich 10 Minuten vor bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholtermin bereit zu halten.

Bei Abholung Rückfahrt wird mit einer check-out -Zeit von 30 Minuten gerechnet, bei längerer Wartezeit werden 10,-€ pro angefangener 1/2 Stunde berechnet.

Für die korrekte Angabe von Flugzeit und Flugnummer auf dem Buchungsformular bei Hin und Rückflug ist der Auftraggeber verantwortlich.
 
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
 
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
 
 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
 
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
 
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
 
 
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
 
6.1 Der gesamte Fahrpreis für die Beförderung wird zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis bei Fahrtantritt der Hinfahrt fällig, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Die Zahlung hat in bar oder mit EC-Karte beim Fahrer zu erfolgen.

 

6.2 Firmenkunden können nach Rechnungstellung auch per Überweisung bezahlen.

Rechnungstellung ist am Monatsende mit Sammelrechnung.
 
6.3 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
 
6.4 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
 
6.5 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5,- € pro Mahnung.

 

§ 7 Haftung
 
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf 1000,- €  begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

Der Dienstleister haftet nicht für Verspätungen wegen unvorhersehbarer Ereignisse ( Straßensperre, Stau, Unwetter und sonstige Fälle höherer Gewalt ).

Bei einem unabwendbaren Ereignis ( z.B. Unfall, Fahrzeugausfall etc. ) ist der Dienstleister berechtigt, das nächstbeste Ersatzfahrzeug einzusetzen.

In diesen Ausnahmesituationen behält sich der Dienstleister auch das Recht vor, Aufträge zu stornieren. Etwaige bereits bezahlte Kosten werden zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.

 Die Haftung für Sachschäden, insbesondere für Gepäck ( auch wenn vom Fahrer, beim tragen oder einladen aus Gefälligkeit, verursacht ) wird ausgeschlossen. Dem Auftraggeber wird der Abschluß einer Reise- und Gepäckversicherung empfohlen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Beanstandung der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis des Dienstleisters zu bringen, spätestens 8 Tage

nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.
 
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
 

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln

treten die gesetzlichen Vorschriften.
 
9. Gerichtsstand
 
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
 
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
 
 
10. Sonstige Bestimmungen
 
(...)
 
 
 
 
Mering, 02.11.2016
TW Shuttle-Service e.K. / Werner Thürrigl

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